Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    • Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften (nachfolgend „AGB“) der Publimed Medizin und Medien GmbH, E.-C.-Baumann Str. 5, 95326 Kulmbach, Tel. 09221 949-219 , E-Mail info@publimed.de (nachfolgende „Verlag“) gelten ausschließlich.
    • Die AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich zu.
    • Die AGB des Verlags gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Anzeigenauftrag bzw. den Abschluss vorbehaltlos ausführt.
  2. Anzeigenauftrag und Abschluss
    • „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die terminierte Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Werbetreibender“) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
    • Ein „Abschluss” im Sinne der AGB ist ein Vertrag zwischen Verlag und Werbetreibenden über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbetreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.
  3. Stornierung von Anzeigenaufträgen
    • Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
    • Bei der Stornierung von Vorzugsplatzierungen (Umschlagseiten, Editorial, Inhalt etc.) behält sich der Verlag die Berechnung einer Aufwandsentschädigung vor.
  4. Anzeigenabruf
  5. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  6. Nachlässe und Rabatte 
  7. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn zu Beginn der Frist ein Auftrag abgeschlossen wurde, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigte. Der Anspruch auf Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
  8. Errechnung der Abnahmemengen/Größenberechnungen 
    • Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
    • Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  9. Ablieferung beim Verlag
  10. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, den in der Preisliste angegebenen Zuschlag zu zahlen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  11. Textteilanzeigen, Anzeigen mit Coupon und Advertorials
    • Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens 3 Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
    • Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit Coupon auch Rücken an Rücken zu platzieren, sofern eine andere Form der Veröffentlichung für den Verlag nicht zumutbar ist.
    • Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung von den redaktionellen Teilen der Druckschrift unterscheiden. Sie enthalten Text und Werbung Dritter. Das Advertorial kann durch den Verlag ohne Rücksprache mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters sowie das Recht vor, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Dem Verlag ist ein Advertorial mindestens 5 Tage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.
  12. Konkurrenzausschluss
  13. Der Ausschluss von Anzeigenaufträgen direkter Mitbewerber ist nicht möglich. Auch die Auskunft vor Erscheinung einer Ausgabe über vorliegende Anzeigenaufträge Dritter ist aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicht gestattet.
  14. Ablehnung und Veröffentlichung
    • Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer entsprechende Prüfpflicht vor, den Abruf bzw. die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, insbesondere wenn deren Gehalt gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag insbesondere wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags unzumutbar ist, die Anzeige Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthält oder sich die Anzeige in Bild, Text oder Aufmachung auf die Zeitschrift bezieht. Dies gilt auch bei Aufträgen, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
    • Die Ablehnung des Abrufs bzw. der Veröffentlichung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  15. Verbundwerbung
  16. Anzeigen, die Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
  17. Druckvorlagen und Probeabzüge
    • Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter – gegebenenfalls digitaler – Druckvorlagen des oder anderer Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
    Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
    • Bei nicht rechtzeitiger Anlieferung der Druckunterlagen oder Beilagen bis zum Druckunterlagenschluss, behält sich der Verlag vor, den zuvor bestätigten Anzeigenpreis in Rechnung zu stellen.
    • Die Kosten des Verlages für auf Wunsch des Auftraggebers vom Verlag erstellte Druckvorlagen oder für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
    • Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich.
    • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
    • Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  18. Veröffentlichung in digitalen Ausgaben
  19. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Veröffentlichung der Anzeige in digitalen Ausgaben der Printpublikation besteht nur, wenn der Auftraggeber eine zusätzliche Veröffentlichung in der jeweiligen digitalen Ausgabe  gebucht bzw. beauftragt hat. Wenn der Auftraggeber nur eine Veröffentlichung in der Printpublikation beauftragt hat, hat der Verlag das Recht, die Anzeige innerhalb des Zeitraums, in dem die Printanzeige veröffentlicht wird, in einer dem jeweiligen technischen Standard entsprechenden Weise zusätzlich in digitalen Ausgaben zu veröffentlichen. Hierzu ist der Verlag berechtigt, die für die Printausgaben vorliegenden Druckvorlagen an die jeweiligen Gegebenheiten bzw. Erfordernisse der digitalen Ausgabe anzupassen. Hierbei kann die Darstellung vom Druckergebnis der Printausgabe abweichen.
  20. Rechte wegen Mängeln
    • Der Auftraggeber hat, soweit er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, die Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Verlag binnen einer Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich (E-Mail/Fax) anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber, soweit er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, binnen einem Jahr ab Veröffentlichung der Anzeige anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt mit der Folge, dass der Auftraggeber seine Mängelrechte nach Ziffer 12.2 und 12.4 verliert.
    • Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
    • Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn
    • diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
    • diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
    • Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadenersatz. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige sind Rücktritt und Schadenersatz ausgeschlossen.
  21. Haftung
    • Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Kardinalpflichten sind verkaufswesentliche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden (max. bis zu einem Betrag in Höhe des Gesamtvolumens des Anzeigenauftrags) beschränkt.
    • Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und eine Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  22. Zahlungsbedingungen
    • Der Rechnungsbetrag wird mit dem Erscheinen der Anzeige sofort zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wurde. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste (Auftragsbestätigung bzw. Rechnung) ersichtlichen, vom Termin des Erbringens der Leistung an laufenden Fristen zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist, Vorauszahlung oder das Abbuchungsverfahren vereinbart wurde. Soweit das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel vereinbart wurde, ist es möglich, dass die Forderung innerhalb eines Tages nach Information des Kunden über die Vorabankündigung (Pre-Notification) zur Zahlung fällig wird und eingezogen werden kann.
    • Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit des Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  23. Anzeigenbeleg
  24. Der Verlag liefert mit Rechnung auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  25. Auflagenminderung
  26. Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
    • bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
    • bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
    • bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
    • bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H.
    beträgt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten hätte können.
  27. Ziffernanzeigen
  28. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expresssendungen auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
  29. Rechtegarantie und Rechteeinräumung
    • Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag diesbezüglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Schließlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren.
    • Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche Rechte für die Nutzung der Werbeanzeigen in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen räumlich begrenzt übertragen.
  30. Höhere Gewalt
  31. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
  32. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  33. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Klagen nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  34. Außergerichtliche Streitbeilegung
  35. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und erklärt sich auch nicht dazu bereit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen)
  1. Geltungsbereich
  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Publimed Medizin und Medien GmbH (im Folgenden: Verlag) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  3. Angebot und Verfügbarkeit
  4. Das Angebot des Verlages ist freibleibend und gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Werk noch nicht erschienen, wird die Bestellung vorgemerkt. Bei vergriffenen Werken haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. Preislisten und Werbemittel verlieren mit Erscheinen einer Neuauflage ihre Gültigkeit.
  5. Lieferung und Versandkosten
  6. Die Lieferung erfolgt ab Kulmbach. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geht die Gefahr mit der Absendung auf den Besteller über. Die Versandkosten trägt der Besteller. Der Verlag liefert die Artikel nach Ihrer Wahl an alle Postanschriften unter Berechnung der Versandkosten. Für Ergänzungswerke wie u.a. „SchulleiterABC“, „Handbuch Schulberatung“ und „Praxis der Grundstücksbewertung“ wird für die Printausgaben eine Versandkostenpauschale von 3,50 Euro pro Ergänzung und bei den CD-Versionen eine Versandkostenpauschale von 3,90 Euro pro Ergänzung berechnet. Die digitale Ausgabe ist versandkostenfrei. Im Abonnementpreis der Fachzeitschriften ist die Portogebühr bereits enthalten. Der Versand von Büchern ist innerhalb Deutschlands kostenfrei. Poster und Spiele kosten im Versand 3,90 Euro (Inland) bzw. 8,90 Euro (Ausland: Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein). Ab einem Bestellwert von 50,00 Euro entfallen die Versandkosten für Bestellungen innerhalb Deutschlands. Bei allen anderen Artikeln beachten Sie bitte die angegebenen Versandkosten im Warenkorb.
    Gewichtsmaximum (Gramm) Ausland Brutto
    500 3,00 Euro
    1.000 7,00 Euro
    ab 1.000 8,90 Euro
    Der Besteller hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bei Ausübung seines Widerrufsrechts gem. § 312 d Abs. 1 S. 1 zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
  7. Gewährleistung
  8. Der Verlag gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sachmängeln ist. Bei Eintreffen der Sendung hat der Kunde, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese vom Kunden, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung beim Verlag gemeldet werden. Der Verlag wird in angemessener Zeit entweder für Ersatzlieferungen oder Beseitigung der Mängel sorgen.
  9. Preise
  10. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich der Versandkosten. Rabattauskunft auf Anfrage. Preisänderung und Irrtum sind vorbehalten.
  11. Zahlungsweise
  12. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Kreditkarte oder Paypal. Soweit das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel vereinbart wurde, ist es möglich, dass die Forderung innerhalb eines Tages nach Information des Kunden über die Vorabankündigung (Pre-Notification) zur Zahlung fällig wird und eingezogen werden kann. Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
  13. Eigentumsvorbehalt
  14. Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Besteller verbleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verlages.
  15. Abonnements/Zeitschriften/Loseblattwerke
  16. Ein Abonnement (Abkürzung: Abo) ist ein periodisch erscheinendes Presseerzeugnis in gedruckter oder digitaler Form, das der Abonnent regelmäßige bezieht. Die Erstlaufzeit eines Abonnements beträgt für alle Abonnenten 12 Monate.

    a. Verbraucher Das Abonnement verlängert sich für Verbraucher nach § 13 BGB nach Ablauf der Erstlaufzeit (12 Monate) auf unbestimmte Zeit, wenn nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Bei einer Verlängerung des Abonnements kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Für vor dem 1. März 2022 abgeschlossene Verträge (Abonnements) gilt weiterhin eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit.

    b. Unternehmer Das Abonnement eines Unternehmers nach § 14 BGB verlängert sich nach der Erstlaufzeit automatisch um weitere Laufzeit von je 12 Monaten, wenn nicht spätestens 6 Wochen vor Ende der Laufzeit (12 Monate nach Start des Bezugs bzw. der Verlängerung) eine schriftliche Kündigung beim Verlag vorliegt.

    Die Berechnung von Abonnements erfolgt im Voraus für 12 Monate jeweils beginnend mit dem Monat des Erstbezugs bzw. für das Kalenderjahr, unabhängig von der jeweiligen Erscheinungsweise. Bei Loseblattwerken erfolgt die Berechnung für das Grundwerk und jeweils für die Ergänzungslieferung. Für ermäßigte Studentenabonnements ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bzw. ein Studentenausweis der (Fach-)Hochschule, Universität oder sonst. Ausbildungseinrichtung mit der Bestellung einzureichen. Diese muss die Angabe vom voraussichtlichen Ende der Studienzeit enthalten bzw. jeweils nach Ablauf des angegebenen Semesters erneut zugeschickt werden. Werden die entsprechenden Bescheinigungen nicht unaufgefordert bis zum 31. Dezember vorgelegt, wird das Abonnement auf unbestimmte Zeit automatisch auf den Normalpreis umgestellt. Das Schnupperabonnement geht grundsätzlich nach Erhalt der dritten Ausgabe in ein Abonnement auf unbefristete Zeit über, wenn dem Verlag nicht 3 Wochen nach dem Erscheinen der dritten Ausgabe eine schriftliche Kündigung (Post, Mail) vorliegt.
  17. E-Books und andere Download-Produkte
  18. Sie erwerben kein Eigentum am jeweiligen Content, sondern ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das Sie zur persönlichen Nutzung des Contents berechtigt. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung, gleichgültig ob in digitaler oder analoger Form, ist Ihnen nicht gestattet. Für digitale Produkte gelten für Verbraucher besondere Widerrufsbedingungen, s.a. Punkt 13.
  19. Anschriftenänderungen
  20. Anschriftenänderungen müssen unverzüglich dem Verlag gemeldet werden, damit der Verlag eine korrekte und termingerechte Auslieferung gewährleisten kann. Etwaige Mehrkosten des Verlages, die aufgrund eines derartigen Versäumnisses des Bestellers entstanden sind, sind vom Besteller zu tragen.
  21. Manuskriptvorlagen
  22. Für nicht angeforderte Manuskriptvorlagen besteht von Seiten des Verlages keine Rücksendepflicht.
  23. Partielieferungen
  24. Partielieferungen erfolgen grundsätzlich nicht. Gesonderte Vereinbarungen sind jedoch möglich und bedürfen der Schriftform.
  25. Widerrufsbelehrung für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB
    1. Widerrufsrecht
    2. Als Verbraucher nach § 13 BGB steht Ihnen ein Recht zum Widerruf zu. Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat oder die letzte Ware/letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz wurde. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Publimed Medizin und Medien GmbH E.-C.-Baumann-Str. 5 95326 Kulmbach E-Mail info@publimed.de Telefon 09221 949219
    3. Ausschluss bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts
    4. Ein Widerrufsrecht besteht in den in § 312 g II BGB genannten Fällen nicht und daher u.a. nicht bei Datenträgern in einer versiegelten oder cellophanierten Verpackung, wenn die Versiegelung oder Folie nach der Lieferung geöffnet oder entfernt wurde. Das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (E-Books, Download u.ä.) erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB), sobald wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem
      • Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und
      • Sie die Kenntnis davon, dass durch die Zustimmung mit Beginn der Ausführung das Widerrufsrecht erlischt, bestätigt haben und
      • Wir eine Bestätigung gem. § 312 f BGB zur Verfügung gestellt haben.
    5. Folgen des Widerrufs 
    6. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
      Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: ________________ Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) ________________ Bestellt am (*)/erhalten am (*) ________________ Name des/der Verbraucher(s) ________________ Anschrift des/der Verbraucher(s) ________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ________________ Datum ________________ (*) Unzutreffendes streichen.
  26. Höhere Gewalt
  27. Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen, Verzögerungen und/oder Schäden hat der Verlag nicht zu vertreten.
  28. Datenschutz, Speicherung von Daten
    • Der Verkäufer ist berechtigt, die für die Angebotserteilung erforderlichen, sich aus dem Online-Bestellformular des Verkäufers ergebenden personenbezogenen Daten des Käufers zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
    • Der Verkäufer verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer.
    • Ihre Daten werden beim Kauf SSL-verschlüsselt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere gesonderten Ausführungen zum Datenschutz unter: https://publimed.de/Datenschutz/
  29. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  30. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Klagen nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  31. Außergerichtliche Streitbeilegung
  32. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und erklärt sich auch nicht dazu bereit.
Stand: Juni 2022